Zahnbehandlungskosten übernehmen!

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Brigitta
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Zahnbehandlungskosten übernehmen!

Beitrag von Brigitta »

Wann müssen Krankenkassen die Zahnbehandlungskosten übernehmen?


Die Frage, wann Krankenkassen die Kosten von Zahnbehandlungen übernehmen müssen, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen in der Selbsthilfegruppe. Die Schweizerische Zahnärztegesellschaft gibt dazu auf ihrer Website Auskunft:




http://www.sso.ch/index.cfm?uuid=6ABAA7 ... R_AUTOLINK&&




Hier wird auf das Krankenversicherungsgesetz und auf die Krankenpflege-Leistungsverordnung verwiesen und verlinkt. Diese Bestimmungen gelten für die obligatorische Krankenkasse, auch ohne jegliche Zusatzversicherung.




Für Sjögren-Patienten bedeutet das:




Wenn ein Zahnschaden infolge Speichelmangels aufgrund einer Speicheldrüsenerkrankung entstanden ist, dann muss die Krankenkasse bezahlen. Die Behandlung muss allerdings „zweckmässig und wirtschaftlich, darf kein Luxus sein“. Es gibt Krankenkassen, die neben den Behandlungen auch die Dentalhygienikerin bezahlen.




Arzt und Zahnarzt müssen der Krankenkasse darlegen, dass der Zahnschaden auf den Mangel an Speichel zurückzuführen ist, herrührend von der Sjögren-Erkrankung, und sie müssen der Krankenkasse einen Behandlungsvorschlag sowie den zugehörigen Kostenvoranschlag einreichen, bevor die Behandlung beginnt.




Inwiefern auch rückwirkend eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse verlangt werden kann, ist ungewiss. Dafür müssten wohl der Arzt, der Zahnarzt und allenfalls ein Jurist konsultiert werden.

Herzliche Grüsse
Brigitta
Das Gestern ist fort,
das Morgen nicht da.
Leb' also heute!

Pythagoras von Samos

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