Kostengutsprache für Zahnbehandlung der Krankenkasse

Fragen betreffend Leistungen der Grund -
bzw. Zusatzversicherungen
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Andreas
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Kostengutsprache für Zahnbehandlung der Krankenkasse

Beitrag von Andreas »

Meine Rheumatologin im Kantonsspital Aarau hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Sjoegren Patienten die Krankenkasse die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen muss und hat für mich ein Kostengutsprachegesuch bei der KK gestellt.

Damit die Leistungspflicht überprüft werden kann, braucht die KK folgende Unterlagen vom behandelnden Zahnarzt:

- vollständig ausgefülltes KVG-Formular mit detaillierter Kostenschätzung
- sämtliche vorhandenen Röntgenbilder
- aktuelle Speichelfliessrate
- Behandlungsplan

Für die Speichelfliessrate und zur Mundflüssigkeitsanalyse hat mich mein Zahnarzt an das Zentrum für Zahnmedizin der Uni Zürich überwiesen (Tel. 044 634 32 84).
Ich wurde von einer Frau Saskia Bodewig untersucht, die mich sehr gut betreut und beraten hat

Zentrum für Zahnmedizin
Plattenstr. 11
8032 Zürich

Tel. Klinik: 044 / 634'32'84
Tel. Dr. Bodewig: 044 / 634'33'86

Meine KK hat die Leistungspflicht im Rahmen von KLV Art. 18d anerkannt!

Seit 2013 gehe ich zu

Der. med. dent. Matthias Strub
Mellingerstr. 6
5400 Baden

Tel.: 056 / 222'76'76

Ich werde von ihm sehr gut betreut und kann ihn nur weiterempfehlen!
Er kennt sich mit unserer Krankheit aus, da seine Frau Thuy auch darunter leidet.

Dr. Strub bietet in seiner Praxis u.a. Folgendes an:

Sjögren Syndrom: Speichelmessung/Speicheltest, Erarbeitung eines individuellen Prophylaxekonzeptes, Versicherungsabklärung...

Weitere Infos findet ihr auf seiner Website: http://www.zahnarztstrub-baden.ch

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