Zahnärztliche Leistungen bei SjS Patienten durch die Kk.

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Brigitta
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Zahnärztliche Leistungen bei SjS Patienten durch die Kk.

Beitrag von Brigitta »

Hallo Zusammen

Das Krankenversicherungsgesetz ( KVG ) regelt in Art. 31 zahnärztliche
Behandlungen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der
zahnärztlichen Behandlung, wenn diese;

- durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kau-
systems bedingt ist; oder

- durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen
bedingt ist; oder

- zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung
oder ihrer Folgen notwendig ist.

Als folge der Primärerkrankung Sjögrensyndrom anerkannt sind daher, der über die Norm hinausgehende Aufwand für Profilaxe und Therapie.


Mit lieben Grüssen

Brigitta
Rebbie
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Beitrag von Rebbie »

Liebe Brigitte

Danke für die Information.

Ich habe gerade von meiner KK den Bescheid erhalten, dass sie Kosten für die Füllungen übernehmen werden. Leider nicht für die Krone und die Brücke die ich benötige, weil die Zähne schon so kaputt sind, dass keine Füllung mehr gemacht werden kann, oder bereits gezogen werden mussten.

Es ist nicht etwa so, dass ich nicht beim Zahnarzt war, doch mein früherer Zahnarzt hat mich nie darauf aufmerksam gemacht, dass die KK etwas zahlen würden, obwohl er um die Krankheit wusste. :(

Weiss jemand ob ich eine Chance habe, dass die Kasse auch die Brücke und Krone bezahlt?

Herzliche Grüsse
Rebbie

P.S. Ich finde es super, dass es dieses Forum gibt! :)

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