Zahnärztliche Leistungen bei SjS Patienten durch die Kk.
Verfasst: 09.12.2007 16:40
Hallo Zusammen
Das Krankenversicherungsgesetz ( KVG ) regelt in Art. 31 zahnärztliche
Behandlungen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der
zahnärztlichen Behandlung, wenn diese;
- durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kau-
systems bedingt ist; oder
- durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen
bedingt ist; oder
- zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung
oder ihrer Folgen notwendig ist.
Als folge der Primärerkrankung Sjögrensyndrom anerkannt sind daher, der über die Norm hinausgehende Aufwand für Profilaxe und Therapie.
Mit lieben Grüssen
Brigitta
Das Krankenversicherungsgesetz ( KVG ) regelt in Art. 31 zahnärztliche
Behandlungen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten der
zahnärztlichen Behandlung, wenn diese;
- durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kau-
systems bedingt ist; oder
- durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen
bedingt ist; oder
- zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung
oder ihrer Folgen notwendig ist.
Als folge der Primärerkrankung Sjögrensyndrom anerkannt sind daher, der über die Norm hinausgehende Aufwand für Profilaxe und Therapie.
Mit lieben Grüssen
Brigitta