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Sjoegren Forum Herzlich willkommen 2020-06-19T13:19:03+02:00 https://sjoegren-forum.ch/app.php/feed/forum/16 2020-01-05T20:09:29+02:00 2020-01-05T20:09:29+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=2502#p2502 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • Re: Fluoridierungsschiene]]>
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Der reduzierte Speichelfluss bedeutet für Sie ein hohes Kariesrisiko. Deshalb ist neben der Basisfluoridierung (Zahnpasta, evtl. Kochsalz) eine zusätzliche Fluoridierung nötig. Dass Fluorid Karies hemmt, die Resistenz der Zahnhartsubstanz erhöht und allenfalls beginnende Defekte wieder remineralisieren kann ist unbestritten. Einen gleichwertigen Ersatz gibt es nicht. Wie bei allem ist es eine Frage der Dosis. Fluor sollte aber möglichst nur an den Zähnen wirken und daher möglichst nicht verschluckt werden.
Da viele Faktoren die Kariesanfälligkeit beeinflussen und es bei allen Unterschiede gibt, ist es nötig solche Massnahmen individuell anzupassen. Im Rahmen der regelmässigen Kontrollen kann dann beurteilt werden ob diese Massnahmen erfolgreich sind oder angepasst werden müssen.
Es gibt viele Möglichkeiten zur zusätzlichen Fluoridierung. Verschiedene Gels, Lacke, Zahnpasten mit unterschiedlicher Zusammensetzung und Anwendungen. Eben auch die Möglichkeit Gels in der Schiene zu applizieren. Hier bleibt der Gel über längere Zeit am richtigen Ort.
Ich habe zwar zahnärztliche Erfahrung mit dem Emofluor Gel, der Schiene und mit dem Sjögren Syndrom, aber nicht in deren Kombination. Aus diesem Grund verweise ich gerne auf die Instruktionen Ihrer Zahnärztin, welche Sie als Patientin gut kennt und Erfahrung mit der Methode hat.
Emofluor Gel kann, wegen der Zusammensetzung und dem gegenüber anderen Gels eher tiefen Fluorgehalts, häufiger (ggf.täglich) verwendet werden. Wichtig ist ein Verschlucken von Gel möglichst zu vermeiden und überschüssiges Gel zu entfernen resp. auszuspucken. Ich denke, dass das Tragen über Nacht eher zum Verschlucken von Fluor führt.
Bei meiner Sonicare Schallzahnbürste verwende ich den Modus "Clean". Es gibt andere gute Schallzahnbürsten deren verschiedene Stufen ich nicht kenne.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten.

Mit freundlichen Grüssen M.Strub

Statistik: Verfasst von Strub — 05.01.2020 19:09


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2020-06-19T13:19:03+02:00 2019-12-25T13:03:59+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=2498#p2498 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • Fluoridierungsschiene]]>
Der Facharzt Kiefer/Gesichtschirurgie hat mir aufgrund des Speicheltests eine Fluoridierungsschiene verordnet. Die Zahnärztin hat mich instruiert: die Schiene 2x wöchentlich 1 Stunde oder sogar über die Nacht zu tragen (mit Emofluor-Gel). Im Internet lese ich: eine Anwendung 6 - 10 Minuten. Auf der Tube steht sogar: 1 Minute.

Meine Fragen:
- Welche Häufigkeit und Dauer empfehlen Sie zum Tragen der Fluordierungsschiene?
- Wie steht es um die Verträglichkeit von Fluor, das umstritten ist?
- Was gibt es sonst noch zu beachten?

Und noch eine Frage noch zur Schallzahnbürste, die ich neu habe:
- welche der drei Intensitätsstufen nutze ich am besten für den täglichen Einsatz?

Vielen Dank und freundliche Grüsse
Ellen

Statistik: Verfasst von Gast — 25.12.2019 12:03


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2014-05-27T21:21:07+02:00 2014-05-27T21:21:07+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=1605#p1605 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • ]]>
Dein Zahnarzt muss ein Versicherungsformular ausfüllen. Die momentanen Befunde, die ausgeführten Behandlungen und die zahnärztlichen Diagnosen werden da aufgeführt. Beizulegen sind die Kosten (Versicherungstarif), ein Arztbericht (Diagnose, wann ist die Krankheit ausgebrochen u.s.w.) und alles was es der Versicherung ermöglicht vergangene Behandlungen nachzuvollziehen (alte Röntgenbilder, Speicheltests u.s.w.). Einfach alles um eine rückwirkende Kostenübernahme zu unterstützen. Ein kleines Begleitschreiben des Zahnarztes in dem er sein Gesuch begründet und um Prüfung der Unterlagen bittet würde das ganze abrunden. Die Versicherung wird dann von selbst weitere Unterlagen anfordern wenn sie solche wünscht.
Deinerseits musst Du eigentlich nichts machen.
Ich hoffe mit Dir auf positiven Entscheid und zögere nicht wenn Du weitere Fragen hast.

Liebe Grüsse Matthias Strub

Statistik: Verfasst von Strub — 27.05.2014 21:21


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2014-05-26T14:44:13+02:00 2014-05-26T14:44:13+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=1603#p1603 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • ]]> Herzlichen Dank für Ihre Auskunft! Ich möchte nun an die Versicherung gelangen, damit sie mir meine Kosten (wenigstens teilweise) rückerstattet. Allerdings weiss ich nicht, wie ich vorgehen muss:
Es muss ja irgendwie belegt werden, dass die Zahnbehandlungen damals eine nicht vermeidbare Krankheitsfolge waren. Genügt es dann, wenn ich der Krankenkasse alle Rechnungskopien einschicke zusammen mit einem kurzen Begleitschreiben? Oder braucht es zusätzlich ein Schreiben meines Rheumatologen? Oder ist ein zahnärztlicher Bericht oder ein rückwirkendes Kostenübernahmegesuch von meinem Zahnarzt notwendig? Wenn ja, was müsste darin stehen?
Ich frage das deshalb, weil mein Zahnarzt zum Zeitpunkt dieser Behandlungen offensichtlich nicht Bescheid wusste über KVG 18d (z.B. beim Speicheltest, den ich machen musste). Möglicherweise hat er bis heute sehr wenig Erfahrung damit.
Ich danke Ihnen im Voraus ganz herzlich für Ihre Hilfe!
Liebe Grüsse
Uschi

Statistik: Verfasst von Uschi — 26.05.2014 14:44


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2014-04-27T18:01:57+02:00 2014-04-27T18:01:57+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=1600#p1600 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • ]]> Gerne beantworte ich Deine Fragen von zahnärztlicher (nicht juristischer) Seite.

Allgemein gilt:
Nach dem KVG (Krankenversicherungsgesetzt, Art.18d) übernimmt die Versicherung zahnärztliche Kosten bei einer Speicheldrüsenerkrankung (z.B. Sjögren Syndrom). Die Kosten werden für alle zahnärztlichen Behandlungen übernommen, die Folge dieser Erkrankungen sind oder zur Vermeidung dieser Folgen dienen.
Dabei geht es um den reduzierten Speichelfluss und die damit verbundene erhöhte Kariesanfälligkeit. Man redet von Xerostomie bei vermindertem Speichelfluss, wobei der Begriff das Gefühl des trockenen Mundes beschreibt, mengenmässig aber nicht genau definiert ist. Hyposalie, Oligosalie sind Begriffe die sich auf die reduzierte Speichelmenge beziehen (unterschreiten der Normwerte), respektive Asalie wenn gar kein Speichel mehr vorhanden ist.

Möchte man einen Anspruch bei der Versicherung geltend machen, muss der Zahnarzt ein Kostenübernahmegesuch stellen. Der Vertrauenszahnarzt der Versicherung überprüft dann das Gesuch. Anschliessend kann man dann u.U. einen Juristen beiziehen ...

1. Frage: Die Begründung der Krankenkasse macht für mich keinen Sinn weil es ja nicht um das subjektive Gefühl des trockenen Mundes geht sondern um den mengenmässig reduzierten Speichelfluss und die damit verbundene Kariesanfälligkeit. Meistens argumentieren Versicherungen folgendermassen: "Auch bei nicht bestehender Krankheit müssten eine oder zwei Prophylaxesitzungen pro Jahr durchgeführt werden". Das führt dann zu einer Teilübernahme der Kosten. Da kann man auch nicht viel dagegen einwenden.
Wie häufig Prophylaxesitzungen (Kontrolle, Zahnreinigung, Fluoridierung) von der Versicherung zu übernehmen sind ist juristisch nicht definiert. Es gibt zahnärztliche Empfehlungen von der schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO) welche in diesem Fall 3-4 Prophylaxesitzungen pro Jahr empfehlen.

2. Die Versicherung übernimmt zahnärztliche Kosten wenn diese als Krankheitsfolge entstehen und nicht vermeidbar sind.
Es besteht daher eine Chance auf Kostenübernahme. Es wird aber nicht per se jede Zahnbehandlung übernommen. Häufige Ablehnungsgründe sind schlechte Mundhygiene, das nicht Einhalten von Prophylaxesitzungen, oder dass die Zähne schon (vor Krankheitsausbruch) vorbelastet d.h. stark beschädigt oder behandelt waren und die Behandlung nicht direkt mit der Grunderkrankung in Zusammenhang gebracht werden kann.

Hoffentlich konnte ich Dir weiterhelfen. Sonst einfach nachfragen.

Liebe Grüsse Matthias Strub

Statistik: Verfasst von Strub — 27.04.2014 18:01


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2014-04-21T09:40:22+02:00 2014-04-21T09:40:22+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=1596#p1596 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • Zahnarztkosten]]>
Seit Dez.2010 habe ich die Diagnose "Sjögren". Im Juli 2011 Verordnete mir mein Arzt 2 Zahnkontrollen pro Jahr. Die Kosten für die 2.Kontrolle wurde von meiner Krankenkasse abgelehnt.
Begründung: Es bestehe noch keine Xerostomie sondern eine Oligosalie. DH-Behandlungen werden erst übernommen wenn sie 2x pro Jahr übersteigen.

Nun habe ich einen neuen Rheumatologen, welcher mir sagte, dass vom Zeitpunkt der Diagnose an die Kasse sämtliche Zahnrechnungen übernehmen muss. das wären bei mir 6 Zahnreinigungen, 3 Kronen, 1 Wurzelbehandlung und 1Zahnaufbau.

Nun meine Frage: Ist die Aussage korrekt und habe ich die Chance, dass die Kasse mir die Rechnungen rückwirkend erstatten muss?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Uschi

Statistik: Verfasst von Uschi — 21.04.2014 09:40


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2013-06-05T22:50:04+02:00 2013-06-05T22:50:04+02:00 https://sjoegren-forum.ch/viewtopic.php?p=1389#p1389 <![CDATA[Zahnärztlicher Ratgeber • ]]>
Ohne es gesehen zu haben kann ich die weissen Beläge nicht genau definieren. Es gibt verschiedene weissliche Verfärbungen oder Beläge. Z.B. Zahnstein kann sich sehr schnell nach einem Hygienebesuch wieder nachbilden was in dem Fall ja ein gutes Zeichen für vorhandene Speichelsekretion wäre. Oder der Zahnschmelz kann nach starker Austrocknung (z.B. morgens weil nachts die Speichelsekretion reduziert ist) auch weisse Flecken aufweisen die dann bei Befeuchtung nach gewisser Zeit wieder verschwinden. Es gibt viele andere Möglichkeiten.
Da es sich aber um etwas spezielles zu handeln scheint empfehle ich den zuständigen Zahnarzt zu fragen da die Dentalhygienikerin nicht weiter weiss.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen M. Strub

Statistik: Verfasst von Strub — 05.06.2013 22:50


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