Dentalhygiene-Sitzungen von Sjögren-Betroffenen müssen von der Grundversicherung bezahlt werden!
Dentalhygiene-Sitzungen von Sjögren-Betroffenen müssen von der Grundversicherung bezahlt werden!
Das St. Galler Versicherungsgericht, dessen Urteile erfahrungsgemäss sehr solide sind, hat den obigen für uns wertvollen Entscheid am 15.01.2020 gefällt.
Eine Betroffene hat mir dies in den letzten Tagen zur Kenntnis gebracht.
Gemäss diesem Gerichtsentscheid müssen jährlich vier DH-Sitzungen von der Grundversicherung übernommen werden.
Ich finde den Entscheid bemerkenswert und denke, dass damit beigetragen wird, unseren berechtigten Ansprüchen zum Durchbruch zu verhelfen.
Das Vorgehen: Die DH-Rechnungen sollten mit dem ärztlichen Zeugnis, das die Sjögren-Diagnose bestätigt und vorteilhafterweise dem ausgedruckten obigen Versicherungsentscheid der Grundversicherung eingereicht werden.
Gemäss konsultiertem Anwalt sollte bei einer allfälligen Ablehnung der Kostenübernahme von der Grundversicherung eine entsprechende Verfügung verlangt werden, gegen welche beim zuständigen Gericht Beschwerde erhoben werden kann.
Ich rufe alle Betroffenen, die dieses Vorgehen wählen auf, ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Interesse aller im Forum zu komunizieren.
Den Entscheid des Versicherungsgerichtes St. Gallen vom 15.01.2020 findet ihr als PDF im Anhang.
Herzliche Grüsse
Brigitta
Eine Betroffene hat mir dies in den letzten Tagen zur Kenntnis gebracht.
Gemäss diesem Gerichtsentscheid müssen jährlich vier DH-Sitzungen von der Grundversicherung übernommen werden.
Ich finde den Entscheid bemerkenswert und denke, dass damit beigetragen wird, unseren berechtigten Ansprüchen zum Durchbruch zu verhelfen.
Das Vorgehen: Die DH-Rechnungen sollten mit dem ärztlichen Zeugnis, das die Sjögren-Diagnose bestätigt und vorteilhafterweise dem ausgedruckten obigen Versicherungsentscheid der Grundversicherung eingereicht werden.
Gemäss konsultiertem Anwalt sollte bei einer allfälligen Ablehnung der Kostenübernahme von der Grundversicherung eine entsprechende Verfügung verlangt werden, gegen welche beim zuständigen Gericht Beschwerde erhoben werden kann.
Ich rufe alle Betroffenen, die dieses Vorgehen wählen auf, ihre diesbezüglichen Erfahrungen im Interesse aller im Forum zu komunizieren.
Den Entscheid des Versicherungsgerichtes St. Gallen vom 15.01.2020 findet ihr als PDF im Anhang.
Herzliche Grüsse
Brigitta
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- Entscheid_KV-2019-11 (1).pdf
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Das Gestern ist fort,
das Morgen nicht da.
Leb' also heute!
Pythagoras von Samos
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